Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

a) Diese AGB werden Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen, wenn diese Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB sind.

b) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Geschäftsbedingungen unseres Kunden Gelten nur, wenn und soweit wir dem zustimmen. Stimmen wir nicht schriftlich zu, hat eine der Vertragsparteien die Zustimmung innerhalb von 5 Werktagen in einer E-Mail oder an der vorgesehenen Stelle der Welt der Wunder e-lab zu dokumentieren.

c) Diese AGB gelten auch für künftige Kundenverträge.

2. Einzelvertrag

a) Wir werden auf der Grundlage eines für den einzelnen Fall von einer der Vertragsparteien oder von den Parteien gemeinsam erstellten Vertrags tätig. Dieser Einzelvertrag Kann zum Beispiel als Auftrag, Quote oder Leistungsschein bezeichnet werden und aus mehreren Teilen bestehen.

b) Eventuelle Leistungsfristen fangen erst an zu laufen, wenn wir uns mit dem Kunden über folgende Inhalte geeinigt haben:  

  • die von uns zu erbringenden Leistungen
  • eventuelle Zeiten und Fristen für die Erbringung unserer Leistungen (Leistungszeiten bzw. Leistungsfristen)
  • eine Vergütungsregelung und, beträgt die Vergütung über EUR 1.500 ausschl. USt., die Vereinbarung mindestens einer Teilzahlung. 
  • Eventuelle Leistungszeiten verschieben sich um den Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Einigung über diese Inhalte.

c) Der Einzelvertrag einschließlich anderer individuell mit unserem Kunden getroffener Abreden wie Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben Vorrang vor diesen AGB.   Ist der Einzelvertrag ganz oder teilweise nicht schriftlich geschlossen, hat eine der Vertragsparteien die nicht schriftlich geschlossenen Teile innerhalb von 5 Werktagen in einer E-Mail oder an der vorgesehenen Stelle der Welt der Wunder e-lab zu dokumentieren.

d) Produktangebote auf unserer Webseite stellen lediglich Einladungen dar, Vertragsangebote abzugeben.

3. Leistung

a) Wir erbringen unsere Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei der Erstellung von Software ist es nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

b) Wir einigen uns mit unserem Kunden darauf, welche Informationen und Unterlagen welche Vertragspartei zur Verfügung stellt (zum Beispiel einzubindende Texte, Bilder und Grafiken). Unterbleibt dies, ist unser Kunde im Zweifel hierfür verantwortlich.  

c) Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support, die Beschaffung von Inhalten wie Texte und Bilder und ähnliches gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies so vereinbart wurde.  

d) Wir sind zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt, sofern diese für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert sind.  

e) Wenn nicht anders im Vertrag vereinbart ist, ist je Position der Leistungsbeschreibung eine Korrekturschleife inbegriffen.  

f) Sieht der Vertrag eine wiederkehrende Leistung vor, beträgt die Laufzeit des Vertrags über diese Leistung ein Jahr. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird.  

g) Wir erbringen keine rechtlichen Dienstleistungen. Wir sind daher zum Beispiel nicht dafür verantwortlich, Inhalte wie Texte (Impressen etc.) und Bilder auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.   Unser Kunde ist verpflichtet, uns von der Haftung gegenüber Dritten freizustellen, sollten wir wegen solcher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden.  

h) Sind wir durch Umstände, die von unserem Kunden zu vertreten sind, an der Erbringung von Leistungen Gehindert, verschieben sich die Zeiten und verlängern sich die Fristen für die Erbringung dieser Leistungen um den Zeitraum der Verhinderung. Dies gilt auch, wenn die Umstände von Dritten zu vertreten sind, die – wie zum Beispiel seine Service Provider – zur Sphäre des Kunden gehören.  

i) Wenn sich bei unserem Kunden die Voraussetzungen für die Leistungserbringung nicht nur unwesentlich verändern, verschieben sich Leistungszeiten und verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer eventuell dadurch verursachter Verzögerungen.

j) In Fällen höherer Gewalt sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Bei höherer Gewalt darf unser Kunde außerdem nicht wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Leistungszeit verschiebt sich um mehr als zwei Monate oder die Verschiebung der Leistungszeit gefährdet den Vertragszweck.

Diese Wirkungen treten auch ein, wenn die höhere Gewalt bei einem Subunternehmer entsteht. Auf Wunsch teilen wir unserem Kunden mit, welche Subunternehmer Bei der Erbringung der Leistungen eingesetzt werden.

Höhere Gewalt liegt zum Beispiel vor bei Brandschäden, Ausfall des Internets oder Stroms, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, außergewöhnlichen Naturereignissen wie schweren Unwettern und Überschwemmungen, hoheitlichen Maßnahmen wie Embargos, Eingriffe Dritter wie Terroranschläge und bei – soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist – Seuchen einschließlich Epidemien und Pandemien.

4. Einzelne Leistungen

a) Sieht der Vertrag die Erstellung, Bearbeitung (einschl. des Designs) einer Website vor, gilt insoweit Folgendes:

  • Wir erstellen bzw. bearbeiten die Website kompatibel zu den jeweils aktuellen Versionen der drei Webbrowser Chrome, Firefox und Safari. Wegen der Vielzahl Unterschiedlicher Browser(versionen) und Systemen ist eine genaue Übereinstimmung der Darstellung und Funktionstüchtigkeit nicht mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten. Soweit sich daraus keine wesentliche Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der Website ergibt, stellen solche Abweichungen keinen Mangel dar. Wünscht unser Kunde eine Optimierung der Website, führen wir diese zu einem Vergütungssatz von 10 EUR je (angefangener) 5 Min. durch.
  • Bei älteren und künftigen Browserversionen und zukünftigen Versionen von WordPress, Themes, Plug-Ins oder sonstiger verwendeter Software von Drittanbietern kann die einwandfreie Funktionsfähigkeit nicht garantiert werden. Ist eine Optimierung der Website für solche Versionen gewünscht, führen wir diese auf Wunsch zu einem Vergütungssatz von 10 EUR je (angefangener) 5 Min. durch.

b) Sieht der Vertrag die Erstellung, Entwicklung oder Anpassung des Corporate Designs vor, gilt insoweit Folgendes:  

  • Wir erstellen bzw. bearbeiten das Corporate-Design in den vereinbarten oder, bestehen darüber keine Vereinbarung, in den gängigsten Formaten. Zusätzliche Formate und Ausgaben erstellen bzw. bearbeiten wir auf Wunsch zu einem Vergütungssatz von 10 EUR je (angefangener) 5 Min.
  • Aufgrund der unterschiedliche Farbstandards für die Darstellung im Web und für den Druck ist eine vollständige Übereinstimmung von Web- und Druckdesign nicht herzustellen.  

c) Sieht der Vertrag die Erbringung von Marketing- und Werbeleistungen vor, gilt insoweit Folgendes:  

  • Bei der Durchführung von Marketing- und Werbemaßnahmen wie zum Beispiel Suchmaschinenoptimierungen, Social-Media- und Google-Ads-Kampagnen gewährleisten wir keinen bestimmten Erfolg. 
  • In der vereinbarten Vergütung sind keine Werbebudgets und andere Drittkosten für Werbemaßnahmen enthalten. 
  • Unser Kunde ist dafür verantwortlich, dass wir Zugang zu den erforderlichen Werbeplattformen erhalten.  

d) Sieht der Vertrag künstlerische Gestaltungen vor, haben wir insoweit und in den vom Vertrag vorgegebenen Grenzen Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese wesentlich von den vorhergegangenen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.  

e) Sieht der Vertrag die Registrierung von Domains vor, gilt insoweit Folgendes:  

  • Wir bemühen uns darum, die Domain(s) für unseren Kunden zu registrieren, schulden jedoch nicht den Erfolg. Wir schulden auch nicht die Aufrechterhaltung der Registrierung. 
  • Wir melden unseren Kunden als Domaininhaber und/oder administrativen Ansprechpartner (Admin-C) an. Eine Tätigkeit der Agentur als Admin-C wird zu einem Satz von 10 EUR je angefangener 5 Min. vergütet.  Unser Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestelle anzuerkennen und alle erforderlichen Erklärungen (z.B. Kündigung, Providerwechsel, Löschung der Domain) in der vorgeschriebenen Form abzugeben.  

f) Sieht der Vertrag das Webhosting vor, so gilt insoweit folgendes:  

  • Wir erbringen beim Webhosting Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellen wir unserem Kunden verschiedene Ressourcen zur Verfügung. Der Umfang der im Einzelfall von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich immer aus unserer Leistungsbeschreibung. Wir behalten uns das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Wir sind berechtigt, Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung im technischen Sinne üblich bzw. unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. 
  • In unseren Webhosting Angeboten ist – soweit nicht in der Leistungsbeschreibung anders angegeben – entweder eine Registrierung einer Domain oder ein Umzug der Domain beinhaltet. 
  • Das Vorliegen von über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus erfolgenden kostenlosen Leistungen, lässt in keinem wie auch immer gearteten Rechtsanspruch darauf und bei einem Wegfall auch keinen Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz erwachsen. 
  • Beim Vorliegen von durch Gesetz angeführten Gründen, oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten sind wir berechtigt, die von uns zu erbringenden Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken sowie ganz oder teilweise einzustellen. Bei höherer Gewalt werden wir von unserer Leistungspflicht befreit, wie auch der Kunde von seiner Leistungspflicht befreit ist.
  • Wir bedienen uns zur Erbringung der Webhosting Dienstleistungen der Telekommunikationsnetze Dritter (z.B. der Sideground). Daher bieten wir keine Gewähr, falls die dem Kunden versprochene Vertragsleistungen nicht erbracht werden kann, weil Dritte die Übertragungswege nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen.
  • bei unseren Webhosting Dienstleistungen ist der Kunde insbesondere verpflichtet,
    • die Leistungen ausschließlich gemäß den hiesigen Hinweisen und Nutzungsbedingungen zu benutzen und die Dienste insbesondere nicht missbräuchlich zu nutzen; weiterhin auch keine Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren oder zu umgehen sowie Informationen zu fälschen oder in sonstiger Weise rechtsmissbräuchlich zu manipulieren; 
    • die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung der Leistungen – durch erlaubte Nutzer wie durch auch Dritte – zu treffen und gegebenenfalls eine unbefugte Nutzung oder einen diesbezüglichen Verdacht uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dazu sind die erhaltenen Zugangsdaten wie Benutzernamen oder Passwörter streng geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Das jeweilige Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Wenn der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, wird er das Passwort unverzüglich ändern oder uns unverzüglich benachrichtigen;
    • keine Handlungen auszuführen, die zu Störungen oder übermäßigen Belastungen unserer Infrastruktur führen können;  
    • für den Fall, dass Minderjährige zu dem erlaubten Benutzerkreis des Kunden gehören, die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Unserem Kunden ist bekannt, dass verschiedene Inhalte des Internets für Minderjährige nicht geeignet sein können;
    • Informationsangebote, welche der Kunde auf den von uns bereitgestellten Leistungen hinterlegt oder über diese anbietet, als eigene Inhalte unter Angabe seine vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn er Teledienste oder Mediendienste anbietet.
    • den möglichen Austausch von E-Mails nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken oder den Versand von Newsgroup-Nachrichten an Newsgroups zu Werbezwecken zu nutzen;
  • Der Kunde verpflichtet sich, Sorge dafür zu tragen, den überlassenen Speicherplatz nicht zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten zu verwenden. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung von Inhalten die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, sowie die Bereitstellung, Nutzung oder Veröffentlichung folgender Daten:
    • pornografische oder jugendgefährdende Inhalte
    • volksverhetzende Inhalte oder Inhalte, Zeichen und Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen, soweit diese nicht im Rahmen von Wissenschaft, Forschung oder Lehre, sowie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte ausdrücklich durch gesetzliche Regelungen erlaubt sind
    • Inhalte die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen • Inhalte die das Recht am eigenen Bild, Namens- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen
    • ausführbare Programme oder Dateien die Viren, Trojaner oder anderen Schadcode enthalten
    • ausführbare Programme die geeignet sind den zuverlässigen Betrieb der Webserver des Anbieters zu stören oder übermäßig stark zu belasten (z.B. Ad-Server).

Wir sind bei Verstößen gegen vorgenannte Pflichten berechtigt, den Zugriff auf die Inhalte zu sperren, bis der Kunde für Abhilfe gesorgt hat. Eine Pflicht zur Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte besteht für uns nicht.  

  • Von allen Daten, die der Kunde auf unsere Server überträgt, wird der Kunde täglich auf einem unabhängigen System Sicherungskopien erstellen. Im Falle eines Datenverlustes auf unserem Server wird unser Kunde die betreffenden Datenbestände auf eigene Kosten wiederherstellen.  
  • Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die auf eine Verletzung der in Ziffer 6.7 bis 6.9 genannten Pflichten beruhen. Gleiches gilt für Ansprüche, die sich aus den mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen namens-, marken-, urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen Streitigkeiten ergeben;

5. Mitwirkung und Obliegenheiten des Kunden

a) Unser Kunde stellt uns die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Informationen und Dateien –zum Beispiel den Zugang zu seinem Server und dem Website-Administrationstool, gewünschte Navigationsstrukturen und zu verwendende Medien und Texte wie Impressum – rechtzeitig zur Verfügung. Nach der Erbringung unserer Leistungen wird der Kunde der zusätzlichen Sicherheit wegen die zur Verfügung gestellten Passwörter ändern.  

b) Ist unser Kunde dafür verantwortlich, uns Inhalte wie Bilder, Musik, Videos, Grafiken und andere Dateien zur Verfügung zu stellen, überlässt er uns diese in einer geeigneten Größe und Auflösung und im vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, einem gängigen und unmittelbar verwendbaren Datei- und Farbformat.

c) Unser Kunde stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellte Server- und Softwareumgebung den technischen Anforderungen an das Projekt entspricht.

d) Verzögern sich Mitwirkungshandlungen, verschieben sich Leistungszeiten und verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Verzögerung.

e) Im Falle eines Annahmeverzugs dürfen wir – neben der Geltendmachung unserer gesetzlichen Rechte – den neuen Leistungs- bzw. Abnahmetermin unter Rücksichtnahme auf die Interessen unseres Kunden selbst bestimmen.

6. Preise und Zahlung

a) Unsere Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Vergütung ist zahlbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Wir versenden die Rechnungen per E-Mail als PDF-Dokument.  

b) Drittkosten zum Beispiel für den Bezug von Kauf Theme und Plug-Ins sind nicht in der Vergütung inbegriffen.

c) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.  

d) Ist unser Kunde mehr als fünf Werktage im Zahlungsverzug mit mehr als 6% der Vergütung, verschieben sich Leistungszeiten und verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer des Verzugs.

e) Eine Aufrechnung gegen unsere Vergütungsforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

f) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts Gegen unsere Vergütungsforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der dem Zurückbehaltungsrecht zu Grunde liegende Gegenanspruch ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

7. Teilzahlungen, Teilabnahmen, Fälligkeit

a) Sieht der Vertrag einen Pauschalpreis oder einen Höchstpreis vor, gilt Folgendes:

  • Bei Vertragsschluss mit einem Kunden, der erstmal seinen Vertrag als Kunde mit uns schließt, wird eine Teilzahlung in Höhe von 100% des Pauschalpreises bzw. Höchstpreises fällig. Andernfalls werden 50% fällig.  
  • Wir dürfen die erste Teilzahlung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangen, indem wir erst später die Teilzahlungsrechnung stellen.  
  • Wir dürfen Teilzahlungen von jeweils EUR 3.000 verlangen, wenn wir mindestens einen entsprechenden, in sich abgeschlossenen Teil der vereinbarten Leistungen (das kann bei der Erstellung einer Website zum Beispiel der Erste Entwurf sein) erbracht haben, bis der Gesamtbetrag der Teilzahlungen 90 % der Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Änderungen erreicht. Ist der geleistete Teil mangelhaft, kann unser Kunde einen angemessenen Teil der Zahlung zurückbehalten.  
  • Bei Werkverträgen dürfen wir alternativ zur vorstehenden unter Ziffer 1.2 von unserem Kunden verlangen, dass unsere Leistungen in Abschnitte (z.B. in Projektphasen wie die Erstellung des Mockups, die Erstellung des ersten Entwurfs etc.) geteilt werden, für die einzelnen Abschnitte eine Vergütung bestimmt wird, nach Vollendung jeden Abschnitts eine Teilabnahme erfolgt und die Vergütung dafür entrichtet wird. Ist die Teilzahlung erfolgt, beginnen wir mit dem nächsten Abschnitt.
  • Der Rest der Gesamtvergütung bis auf einen Teil von 10% wird fällig, wenn wir sämtliche Leistungen Einschließlich eventueller Lieferungen und Installationen Erbracht haben. Sind die erbrachten Leistungen mangelhaft, kann unser Kunde einen angemessenen Teil der Zahlung zurückbehalten.
  • Der Rest der Vergütung wird bei Abnahme des Werks fällig.
    • 632a BGB bleibt von den Bestimmungen dieser unter Ziffer unberührt.  

b) Bei Vergütungsformen, die Pauschalpreisen oder Höchstpreisen ähnlich sind, gilt Ziff. 1 entsprechend.

c) Bei einer zeit- oder mengenabhängigen Vergütung und bei Einheitspreisen gilt Folgendes:  

  • Unsere Abrechnung erfolgt nach unserer Wahl Wöchentlich oder monatlich. Wir dürfen darüber hinaus Zahlung der erbachten Leistungen verlangen, wenn dafür ein Betrag von EUR 3.000 angelaufen ist.  
  • Sieht der Vertrag Stundensätze vor, werden die angefallenen Zeiten in Einheiten von (angefangenen) fünf Minuten abgerechnet. Sieht der Vertrag Tagessätze vor, wird in (angefangenen) Stundeneinheiten abgerechnet.  
  • Die für Reisen aufgewandten Zeiten werden mit der Hälfte der vereinbarten Vergütung berechnet. Das gilt nicht für die Reisezeit, in der wir für unseren Kunden arbeiten.  

d) Bei Vergütungsformen, die von den vorstehenden Ziffern dieses Paragraphen nicht erfasst worden sind, gilt Ziff. 3 entsprechend.  

e) Sollte eine durch unseren Kunden zu vertretene Verzögerung bei der Leistungserbringung von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen.  

f) Bei Vertragsänderungen gilt dieser Paragraph entsprechend. Die bisherige Vergütung und die Vergütung gemäß Vertragsänderung werden zusammengezählt.

8. Vertragsänderungen

a) Hat eine von den Vertragsparteien vereinbarte Vertragsänderung nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Schwierigkeit oder Dauer der Leistungserbringung, auf das Projektende, die Leistungsfristen, Leistungszeiten, Vergütung, Zahlung oder Abnahme, werden die Vertragsparteien entweder die entsprechenden Vertragsbestimmungen angemessen anpassen oder ausdrücklich vereinbaren, dass eine Anpassung nicht erfolgen soll. Da gilt beispielsweise auch bei der Rückgängigmachung von Änderungen, Folgeänderungen, Funktions- und Strukturänderungen.   Unterbleibt dies, gilt Folgendes:  

  • Führt die vereinbarte Vertragsänderung zu einem nicht nur unerheblichen Mehr- oder Minderaufwand, erhöht bzw. reduziert sich die Vergütung angemessen entsprechend der vertraglichen Vergütung. Eignet sich der Vertrag nicht als Bewertungsmaßstab, gilt bei Vergütungserhöhungen ein Satz von 10 EUR je (angefangener) 5 Min. Bearbeitungszeit und bei Vergütungsreduzierungen ein Satz von 6,50 EUR je (angefangener) 5 Min. ersparter Bearbeitungszeit.
  • Ist der Zeitaufwand für die Durchführung der Vertragsänderungen (zum Beispiel bei Zusatzleistungen)nicht nur unerheblich oder verursacht die Vertragsänderung eine nicht nur unerhebliche Verzögerung, zum Beispiel weil wir Arbeiten unterbrechen, verschieben sich Leistungszeiten und verlängern sich Leistungsfristen um diesen Zeitraum. Auf Wunsch unseres Kunden werden wir uns gleichwohl darum bemühen, die ursprünglichen Leistungszeiten und -fristen einzuhalten.
  • Ist unser Zeitaufwand für die Prüfung oder Verhandlung eines Änderungswunsches unseres Kunden nicht nur unerheblich oder verursacht dieser eine nicht unerhebliche Verzögerung, zum Beispiel weil wir unsere Arbeiten infolge von Änderungswünschen unterbrechen, verschieben sich Leistungszeiten und verlängern sich Leistungsfristen um diesen Zeitraum.  
  • Ein Vertragsänderungsangebot unseres Kunden können wir auch dadurch konkludent annehmen, dass wir mit der Durchführung der Vertragsänderung beginnen.  
  • Eine Vertragsänderung ist auch konkludent vereinbart, wenn wir mit der Durchführung der Vertragsänderungen beginnen, unser Kunde dies weiß und er der Durchführung nicht widerspricht.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

a) Wenn wir mit unserem Kunden die Übertragung des Quellcodes an einer Software vereinbart haben, bedeutet dies, dass er die Software bearbeiten darf.

b) Haben wir mit unserem Kunden ein Bearbeitungsrecht vereinbart, bedeutet dies auch, dass wir den Quellcode Übertragen.

c) Sind wir zur Übertragung des Quellcodes verpflichtet, kann der Kunde verlangen, dass wir diesen kommentieren, auch wenn dies nicht vereinbart wurde. Er vergütet diese Tätigkeit dann mit einem Satz von 10 EUR je (angefangener) 5 Min.

d) Die Kommentierung muss auf Wunsch des Kunden Schritt für Schritt darstellen, warum wir die Kodierung in der erfolgten Weise vorgenommen haben und so umfassend sein, dass dritte Entwickler die Logik des Quellcodes nachvollziehen können.

e) Wenn wir mit unserem Kunden vereinbaren, dass er die Software bearbeiten darf, und wir einen nicht am Markt erhältlichen Compiler verwendet haben, ohne den die Bearbeitung nicht oder nur mit unzumutbaren Aufwand möglich ist, übertragen wir dem Kunden das Nutzungsrecht hierfür in dem erforderlichen Umfang, soweit wir dies dürfen und uns dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

f) Wir dürfen die für den Kunden erstellte Software sowohl für eigene Zwecke als auch im Rahmen der Erbringung von Leistungen an Dritte nutzen, auch wenn wir mit unserem Kunden eine unbeschränkte Übertragung von Nutzungsrechten vereinbart haben.

g) Wir übertragen im Zweifel kein ausschließliches Nutzungsrecht. Ein ausschließliches Nutzungsrecht übertragen wir nur, wenn dies vereinbart worden ist. Ist diese Vereinbarung nicht schriftlich erfolgt, hat eine der Vertragsparteien sie innerhalb von 5 Werktagen in einer E-Mail oder an der vorgesehenen Stelle der Welt der Wunder e-lab zu dokumentieren.

h) Wir haben das Recht, als Urheberin der Software genannt zu werden und dürfen zum Beispiel erstellte Website in üblicher Form mit einer Urhebernennung samt Link zu unserer Website versehen. Unser Kunde entfernt die Urhebernennung nicht ohne unsere Einwilligung, es sei denn, er hat ein überwiegendes Interesse daran.

i) Unser Kunde behandelt den Quellcode vertraulich und macht sie Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung und nur unter der Voraussetzung zugänglich, dass auch diese den Quellcode vertraulich behandeln.

j) Das Eigentum und die Urheberrechte an den in Zusammenhang mit dem Vertrag erstellten Planungsunterlagen wie z. B. Entwürfe, Zeichnungen, Kalkulationen und Skizzen verbleiben bei uns.   11. Für Tests und Vorführungen übermittelte Sachen verbleiben in unserem Eigentum. Sie dürfen nur zum Vertragszweck verwendet werden.

10. Eigentums- und Urhebervorbehalte

a) Nutzungsrechte an der von uns erstellten Software übertragen wir bei vollständiger Zahlung. Unser Kunde darf die Software auch vorher nutzen, wir dürfen diese Nutzungserlaubnis jedoch jederzeit zurücknehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält oder ein sonstiger guter Grund dafür besteht.  

b) Wenn zu unseren Leistungen die Lieferung von Sachen gehört, behalten wir uns das Eigentum daran bis zur vollständigen Zahlung vor. Wir sind berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.  

c) Sofern der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt ist, tritt er uns die Forderungen gegenüber dem Abnehmer schon jetzt an uns in Höhe der mit uns vereinbarten Vergütung ab.  

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.  

e) Solange die Nutzungsrechte oder das Eigentum noch nicht übergegangen sind, hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

11. Werkvertragliche Abnahme

Handelt es sich beim Vertrag ganz oder zum Teil um einen Werkvertrag, gilt insoweit für die Abnahme Folgendes:  

a) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Unwesentlich sind vor allem Mängel, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit des Werks haben. Solche Mängel werden in einer Abnahmeerklärung festgehalten. Erfolgt die Abnahmeerklärung nicht schriftlich und enthält sie einen solchen Mängelvorbehalt, hat eine der Vertragsparteien sie innerhalb von 5 Werktagen in einer E-Mail oder an der vorgesehenen Stelle der Welt der Wunder e-lab zu dokumentieren.  

b) Unser Werk gilt als abgenommen, wenn unser Kunde die Vergütung vorbehaltlos gezahlt hat.  

c) Unser Werk gilt auch als abgenommen, wenn wir unsere Leistungen erbracht haben, unser Kunde das Werk zwei Wochen bestimmungsgemäß genutzt hat (bei einer erstellten Website ist das zum Beispiel der Fall, wenn unser Kunde die Website live geschaltet hat. Eine Nutzung zu Testzwecken genügt daher nicht) und es dabei im Wesentlichen mangelfrei ist.  

d) Unser Werk gilt außerdem als abgenommen, wenn wir unsere Leistungen erbracht haben und unser Kunde das Werk drei Monate lang nicht nur zu Testzwecken genutzt hat, auch wenn er in dieser Zeit Mängelrügen erhoben hat.  

e) Sollten die Vertragsparteien eine Testphase vereinbart haben, gilt das Werk als abgenommen, wenn nach Ablauf der vereinbarten Testphase keine Mängel gerügt werden.  

f) Andere Arten der (konkludenten) Abnahme wie zum Beispiel die gemäß § 640 Abs. 2 BGB bleiben hiervon unberührt.  

g) Die Abnahme wird auf unserem Wunsch vor der vereinbarten Leistungszeit vorgenommen, wenn alle Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind und unser Kunde Keine angemessenen Gründe gegen eine frühe Abnahme geltend macht.  

h) Nimmt unser Kunde eine Abnahmeprüfung vor, muss er diese bei Verträgen mit einer vereinbarten Gesamtvergütung bis EUR 10.000 spätestens nach fünf Werktagen, bis EUR 40.000 spätestens nach acht Werktagen und darüber hinaus spätestens nach zehn Werktagen abgeschlossen haben und entweder die Abnahme erklärt oder uns festgestellte Mängel mitgeteilt haben. Die Abnahme Zeiträume werden angemessen, höchstens jedoch um das Dreifache verlängert, wenn dies erforderlich ist und unser Kunde die Verlängerung innerhalb dieser Abnahme Zeiträume verlangt.  

Werden die Abnahme Zeiträume nicht beachtet, können wir dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Erfolgt die Verweigerung nicht schriftlich, hat eine der Vertragsparteien sie innerhalb von 5 Werktagen in einer E-Mail oder an der vorgesehenen Stelle der Welt der Wunder e-lab zu dokumentieren.  

12. Mängelhaftung

a) Es bestehen keine Mängelansprüche bei nur unwesentlicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.  

b) Unwesentliche technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen infolge technischen Fortschritts und der Produktentwicklung stellen ebenfalls keinen Mangel dar.  

c) Nimmt der Kunde selbst oder durch Dritte Veränderungen am Werk bzw. am Ergebnis unserer Arbeit vor, entfällt eine Mängelhaftung am veränderten Teil, wenn der Kunde unsere substantiierte Behauptung, die Veränderung habe den Mangel herbeigeführt, nicht widerlegt.  

d) Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass der Kunde uns Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitteilt. Erfolgt die Mitteilung nicht schriftlich, hat eine der Vertragsparteien sie innerhalb von 5 Werktagen in einer E-Mail oder an der vorgesehenen Stelle der Welt der Wunder e-lab zu dokumentieren. Der Kunde übermittelt uns darüber hinaus eine Mängelbeschreibung mit den Informationen, die wir brauchen, um den Mangel zu erkennen und zu beseitigen.  

e) Mängelansprüche verfallen nach 1 (einem) Monat. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Nach Abnahme des Produktes hat der Kunde einen Monat Zeit Bugs/Mängel mitzuteilen. Alle Mängel die nach einem Monat entstehen, werden mit dem Welt der Wunder e-lab üblichen Stundensatz von 75 EUR pro angefangene Arbeitsstunde berechnet.   Schreibt das Gesetz längere Verjährungsfristen vor und können diese Verjährungsfristen nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen verkürzt werden, gelten die gesetzlichen Fristen.   Die gesetzlichen Fristen gelten auch, soweit die Rechtsprechung eine Verkürzung der Verjährungsfristen in allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam ansieht.  

f) Wir übernehmen die Prüfung von Mängelanzeigen bis zu einer Prüfungsdauer von insgesamt drei Stunden auf eigene Kosten, auch wenn sich herausstellt, dass ein Mangel nicht vorlag. Beansprucht die Prüfung insgesamt, das heißt für alle unberechtigten Mängelanzeigen zusammen, mehr als drei Stunden, berechnen wir für die darüberhinausgehende Zeit eine Aufwandserstattung von 10 EUR je 5 Minuten.

13. Nennung als Referenz

a) Wir dürfen unter Wahrung der Vertraulichkeit über die vertraulichen Umstände der Kundenbeziehung   – die Firma bzw. den Namen unseres Kunden, sein Logo und die Vertragsleistungen als Referenz verwenden, d.h. diese insbesondere auf einer dafür vorgesehenen Seite unseres Internetauftritts, in Unternehmenspräsentationen, in Fachbeiträgen, in Pressemitteilungen und Interviews nennen und   Auszüge aus dem Werk bzw. dem Ergebnis unserer Arbeit abbilden oder ablaufen lassen und die URL verlinken.  

b) Unser Kunde kann diesen Verwendungen jederzeit, auch im Voraus, ganz oder teilweise widersprechen.  

14. Datenschutz, personenbezogene Daten, E-Mail-Korrespondenz

a) Im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeiten wir personenbezogene Daten. Alle weiteren Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO befinden sich in der Datenschutzerklärung auf www.  

b) Die Parteien wickeln ihre Korrespondenz hauptsächlich per E-Mail ab. Ihnen ist bekannt, dass dies Sicherheitsrisiken in sich birgt, unter anderem weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass versendete E-Mails samt Anhängen von unbefugten Dritten eingesehen werden. Unser Kunde willigt in die Verwendung unverschlüsselter E-Mails ausdrücklich ein. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich. Sofern einzelne Informationen eine besondere Vertraulichkeit erfordern, weist unser Kunde uns darauf hin. Die Parteien werden dann Sicherheitsmaßnahmen diskutieren und umsetzen, wie z.B. eine Kommunikation über verschlüsselte E-Mails oder gesicherte Datenräume.

15. Streitlösung, anwendbares Recht, Schlussbestimmung

a) Sollte es zwischen den Vertragsparteien bei der Durchführung des Vertrags zu Meinungsverschiedenheiten kommen, sind die Parteien verpflichtet, sich um eine gütliche Lösung zu bemühen. Keine Meinungsverschiedenheiten stellt es dar, wenn unsere Vergütung ohne Begründung nicht gezahlt wird.  

Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sich die Parteien, zunächst ein Mediationsverfahren auf der Grundlage der Mediationsordnung der Deutsche Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft e.V. (kurz: DGMW) durchzuführen.  

Vor der Durchführung und während der Dauer des Mediationsverfahrens ist die Geltendmachung von Ansprüchen in einem gerichtlichen Verfahren unzulässig. Hiervon unberührt und jederzeit zulässig ist ein gerichtliches Eilverfahren (z.B. einstweilige Verfügung, Arrest, Beweissicherung), insbesondere um sog. Not- oder Ausschlussfristen zu wahren.

Scheitert die Mediation, kann jede Partei Klage vor dem ordentlichen Gericht erheben.  

b) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).  

c) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.  

d) Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder wird, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.  

Stand: Januar 2023

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